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Deutsche Bank einigt sich mit US-Justizministerium

Archivmeldung vom 23.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main; im Volksmund werden die beiden Hochhäuser auch als „Soll und Haben“ bezeichnet.
Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main; im Volksmund werden die beiden Hochhäuser auch als „Soll und Haben“ bezeichnet.

Foto: Jürgen Matern
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Deutsche Bank hat sich nach eigenen Angaben mit dem US-Justizministerium grundsätzlich auf einen Vergleich geeinigt. Damit sollen die zivilrechtlichen Ansprüche beigelegt werden, die das Ministerium wegen der Emission und Platzierung von hypothekengedeckten Wertpapieren (RMBS) und damit zusammenhängenden Verbriefungstransaktionen der Bank zwischen 2005 und 2007 erwogen hat.

In der Vergleichsvereinbarung hat sich die Deutsche Bank demnach verpflichtet, eine Zivilbuße in Höhe von 3,1 Milliarden US-Dollar zu zahlen und 4,1 Milliarden US-Dollar an Erleichterungen für Verbraucher in den Vereinigten Staaten bereitzustellen. Diese Erleichterungen erfolgen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, voraussichtlich vor allem durch veränderte Darlehensbedingungen, andere Hilfen für Wohneigentümer und Kreditnehmer und andere vergleichbare Maßnahmen.

Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt endgültiger Dokumentation. Es gibt keine Garantie, dass sich das US-Justizministerium und die Bank darauf einigen werden, so die Bank in einer Mitteilung vom frühen Freitagmorgen.

Im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Verfahrens erwartet die Deutsche Bank durch die Zivilbuße im Ergebnis des vierten Quartals Belastungen von etwa 1,17 Milliarden US-Dollar vor Steuern.

Ob die Erleichterungen für Verbraucher finanzielle Auswirkungen haben, hängt von den endgültigen Bedingungen des Vergleichs ab. Derzeit wird daraus kein wesentlicher Einfluss auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2016 erwartet.

Die Bank wird ihr vorläufiges Jahresergebnis für 2016 wie vorgesehen am 2. Februar 2017 veröffentlichen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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