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Bericht: Rekord-Beitragsschulden in gesetzlicher Krankenversicherung

Archivmeldung vom 07.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Pleite und Bankrott
Pleite und Bankrott

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Die Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung haben ein neues Rekordniveau erreicht: Ende Juli verzeichneten die 113 gesetzlichen Krankenkassen Außenstände von erstmals über sieben Milliarden Euro, berichtet die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf neueste Zahlen des Bundesversicherungsamtes. Insgesamt beliefen sich die Beitragsschulden auf 7,045 Milliarden Euro.

Das ist fast eine Milliarde Euro mehr als noch am Jahresanfang. Während der zu Ende gehenden Wahlperiode hat sich der Schuldenstand damit in etwa verdreifacht. Als Hauptverursacher für den Anstieg gelten kleine Selbstständige mit geringem Einkommen, sogenannte Solo-Selbstständige.

Sie müssen wie alle Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel für Gesundheit und Pflege unabhängig vom tatsächlichen Einkommen einen Mindestbeitrag von monatlich über 400 Euro zahlen, der häufig ihre Leistungsfähigkeit weit überschreitet. Seit 2007 besteht in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung. Werden die Beträge nicht gezahlt, übernehmen die Kassen nur noch eine Notfallversorgung.

Hintergrund

Beitragsschuldner von Krankenkassen müßen ihre Außenstände zurückzahlen. Für diese gelten kein Pfändungsschutz, kein Existenzminimum und selbst Harzt IV Leistungen werden von Krankenkassen belangt. Krankenkassen gelten als "Öffentlich-Rechtliche-Einrichtungen" und dürfen nach belieben zwischen 7,5 - 50 Prozent von Einkünftigen aus anderen Öffentlich-Rechtlichen-Einrichtungen, dazu gehört z.B. die Deutsche Rente BUND oder auch Jobcenter, "verrechnen". Dabei gilt keine Pfändungsgrenze und kein Existenzminimum.

In den letzten Jahren wurde somit u.a. Rentnerinnen mit knapp 700 Euro im Monat die Rente auf 350 Euro/Monat gekürzt. Lediglich in Sozialfällen begügen sich die Krankenkassen zumeist auf den minimalen Verrechnungssatz von 7,5 Prozent. Bei Hartz IV Empfängern bedeutet dies im Moment, daß von Ihren 409 Euro / Monat 31 Euro abgezogen werden, falls diese noch Beitragsschulden bei einer Krankenkasse aber auch anderen Öffentlich-Rechtlichen-Einrichtungen bestehen.

Insgesamt verzeichneten die gesetzlichen Krankenkassen einen Gewinn von 1,4 Milliarden Euro in 2016.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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