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BGH überprüft gestiegene Gaspreise

Archivmeldung vom 10.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Die Zulässigkeit von Gaspreiserhöhungen wird vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft. Zentrale Frage dabei ist, ob Gasunternehmen eine marktbeherrschende Position haben und somit eine kartellrechtliche Prüfung rechtens ist.

Das Urteil des BGH wird weitgehende Konsequenzen für die Branche haben. Es handelt sich bei dem aktuellen Fall um ein niedersächsisches Unternehmen. Die Stadtwerke Uelzen GmbH haben es anderen Versorgern gleichgetan und seine Preise seit Herbst 2005 mehrmals erhöht.

Nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums in Niedersachsen verstösst dies gegen das Kartellrecht. Der Versorger soll seinen Kunden Geld zurückerstatten, fordert das Ministerium.

 

Im November 2007 hatte eine Beschwerde am Oberlandesgericht Celle Erfolg. Die Richter entschieden, es liege keine marktbeherschende Stellung bei den Stadtwerken Uelzen vor.

 

Begründet wurde dies durch das vielfältige Angebot des Versorgers. Neben Gas sei er auch auf dem allgemeinen Angebotsmarkt für Energie im Wettbewerb mit weiteren Anbietern vertreten.

 

Das Wirtschaftsministerium richtet seine Beschwerde gegen diese Tatsache. Der BGH beschäftigte sich schon mehrmals mit den angestiegenen Gaspreisen. Das Grundsatzurteil aus dem Jahr 2007 schreibt vor, dass die Erhöhungen nur begrenzt gerichtlich geprüft werden können.
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