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Fernwärme: Verbraucherzentrale plant Sammelklage gegen E-on

Archivmeldung vom 14.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Verbraucherzentrale hält die Preiserhöhungen des Essener Energieversorgers E-on bei der Fernwärme für rechtswidrig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will deswegen mit einer Musterfeststellungsklage gegen das Unternehmen vorgehen. Verbraucher dürften "nicht zu Unrecht abkassiert werden, erst recht nicht in dieser sowieso schon belastenden Preiskrise", sagte Ramona Pop, Vorständin des VZBV, dem "Handelsblatt".

Bei der Fernwärme herrsche keinerlei Wettbewerb. Und weil man in diesem Fall am rechtmäßigen Vorgehen zweifele, prüfe man nun den Klageweg. E-on-Kunden bekamen teilweise schon im November Nachzahlungsforderungen von mehreren tausend Euro für das Jahr 2021. Auch für das Jahr 2022 sollen die Kosten noch einmal massiv steigen.

Ein Durchschnittshaushalt in Hamburg könnte dann bis zu 3.000 Euro mehr bezahlen als bislang geplant. "Wir halten diese Preiserhöhungen für unwirksam, weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen", glauben die Verbraucherschützer und fordern Betroffene auf, sich mit ihren Fernwärme-Rechnungen bei ihnen zu melden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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