Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Care-Energy: Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) rechtswidrig?

Care-Energy: Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) rechtswidrig?

Archivmeldung vom 04.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Care-Energy schreibt zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG): "Wer sitzt denn an der Spitze der deutschen Energie-Branche und dreht nach Belieben an Stellschrauben, wenn das Konto mal wieder nach Input schreit? Die Bundesnetzagentur gedeckt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, mit ihren vier Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW und den regionalen Verteil-Netzbetreibern - dem Strommonopol, die im Gleichklang Jahr für Jahr die Köpfe zusammenstecken, um die Höhe der EEG-Umlage und der Netznutzungskosten (wie die öffentlich rechtlichen Fernsehanstalten schon berichteten) zu bestimmen - zum Nachteil des Konsumenten, denn die haben keine Wahl, sie müssen Strom beziehen, da sie sonst nicht mehr am modernen Leben teilhaben können."

Care-Energy weiter: "Nach dem vorliegenden Gutachten eines renommierten deutschen Rechtwissenschaftlers, wird nun die bisherige Auffassung von Care-Energy in Sachen EEG bestätigt.

Demzufolge ist das Erneuerbare Enerien Gesetz und die EEG-Umlage

  • eine Steuer, kein Preisregulierungs-Instrument und somit rechtswidrig
  • nicht-deutsche Grünstrom-Lieferanten diskriminierend und somit europarechtswidrig
  • auch nach deutschem Recht verfassungswidrig, da ohne Amortisationsklausel; das heißt, dass das Geld, dass wir Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen als Einspeisevergütung bezahlen weiterfließt, selbst wenn dessen Investition schon längst getilgt ist.
  • eine Abgabe, die einigen Geld en masse auf die Konten spült, ihren gesetzlich verankerten Zweck jedoch nicht einmal ansatzweise erfüllt. Hat das EEG auf den Gesamtausstoß von Treibhausgasen doch keinerlei Auswirkungen und verfehlt damit das erklärte Ziel, im Sinne des Klimaschutzes wirksam zu sein.
  • und noch vieles mehr, dass es jedoch nicht besser macht, sondern eine Reihe von weiteren Gesetzesverstößen manifestiert.

Noch im Februar 2016 wird der renommierte Verfasser dieses Gutachtens in Form einer Presskonferenz in Berlin vor die Öffentlichkeit treten und das Gutachten vorstellen."

Quelle: Care-Energy Holding GmbH (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte yuppie in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige