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Mindestlohnbetrug: Zahl der vom Zoll aufgedeckten Verstöße steigt

Archivmeldung vom 21.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: einstellungstest-polizei-zoll.de / pixelio.de
Bild: einstellungstest-polizei-zoll.de / pixelio.de

Viele Unternehmen unterlaufen den seit 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn sowie Lohnuntergrenzen in vielen Branchen. Das geht aus der Jahresstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls für 2018 hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Demnach gebe es bei der Zahlung des Mindestlohns, bei der Aufzeichnung von Arbeitsstunden und dem vorgeschriebenen Bereithalten von Unterlagen flächendeckend Verstöße. So sei die Zahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Mindestlohngesetz von 5.442 Fällen im Jahr 2017 auf 6.220 Fälle im Jahr 2018 gestiegen - obwohl in problematischen Branchen wie dem Bau weniger kontrolliert wurde, heißt es in der Jahresstatistik. Allein die aufgedeckten Verstöße gegen Lohnansprüche oder Abgaben im Rahmen von allgemein verbindlichen Tarifverträgen hätten 2018 einen Schaden von knapp 32 Millionen Euro verursacht.

Die Summe der gegen Firmen verhängten Verwarnungsgelder und Geldbußen habe 20,4 Millionen Euro betragen. Im Baugewerbe seien 2018 rund 1.150 Verfahren neu eingeleitet worden, knapp 1.300 bereits laufende Verfahren seien abgeschlossen, heißt es in der Statistik weiter. Verstöße gegen Mindestlohnvorgaben am Bau hätten für einen Schaden von mehr als 16 Millionen Euro gesorgt, die Geldbußen hätten bei 14,5 Millionen Euro gelegen. Bei der Gebäudereinigung hätte der Schaden 4,5 Millionen Euro erreicht, gegen betroffene Firmen seien Strafen von knapp einer Million Euro verhängt worden, heißt es in der Jahresstatistik. Das Risiko für Arbeitgeber, erwischt zu werden, ist in vielen Branchen verschwindend gering. Das macht den wirtschaftlichen Reiz beim Mindestlohnbetrug aus. Arbeitnehmern entgeht damit Lohn, der ihnen gesetzlich zusteht. Der Staat wird beim Mindestlohnbetrug um Steuereinnahmen und Sozialabgaben geprellt. Zöllner hätten 2014 - im Jahr vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns - noch 63.000 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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