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Geschlossene Fonds: Berlin auf dem Weg zum Verfassungsbruch?

Archivmeldung vom 17.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesregierung plant, im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 Steuersparmöglichkeiten mit Hilfe von geschlossenen Fonds rückwirkend zum 1. Januar 2006 vollständig abzuschaffen.

In der öffentlichen Anhörung im Bundestag-Finanzausschuss haben mehrere Sachverständige auf die mögliche Verfassungswidrigkeit des Entwurfs aufmerksam gemacht. Im Zentrum der Kritik steht insbesondere die rückwirkende Änderung von Steuergesetzen. Dies würde zu einem Verlust der Steuerplanungssicherheit führen.

Die Absicht der Bundesregierung, die letzten Steuersparmöglichkeiten bei geschlossenen Fonds rückwirkend zu Anfang dieses Jahres zu streichen, ist im Rahmen der heutigen öffentlichen Anhörung im Bundestag-Finanzausschuss auf heftige Kritik seitens der Sachverständigen gestoßen. Die Experten wiesen darauf hin, dass mit Verfassungsklagen von Anbietern und Anlegern zu rechnen sei, wenn die rückwirkende Änderung des Gesetzesvorhabens bestehen bliebe. Von der Änderung wären über 10.000 Privatanleger betroffen.

Zu den schärfsten Kritikern des Gesetzesvorhabens zählt der renommierte Staatsrechtler und ehemalige Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Prof. Dr. Rupert Scholz. Er sieht in der Neuregelung einen klaren Rechtsbruch. Es werde rückwirkend in die Dispositionen steuerpflichtiger Personen eingegriffen, die ihre Entscheidungen im Vertrauen auf die bislang geltende Rechtslage getroffen hätten.

"Dieser Vorgang ist bislang beispiellos. Eine rückwirkende Gesetzesänderung würde den deutschen Rechtsstaat entwerten. Kein Anleger könnte sich in Zukunft mehr auf geltende Gesetze verlassen", sagte der Steuerrechtsexperte Dr. Hanno Berger von der internationalen Anwaltssozietät Dewey Ballantine. Ende 2005 hatte die Bundesregierung bei so genannten Steuersparfonds die Möglichkeit eingeschränkt, die aus diesen Fonds erzielten Verluste steuerlich zu verrechnen. Von der Novellierung unberührt blieben jedoch Fondsmodelle, mit denen Verluste in Zusammenhang mit Zins- oder Dividendeneinnahmen geltend gemacht werden können. Derartige Modelle wurden erstmals bereits im Jahr 2003 aufgelegt. Das Volumen dieser Fonds beträgt rund 800 Millionen Euro. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 will die Bundesregierung nun diese letzten Steueroptimierungsmöglichkeiten streichen.

"Durch die geplante Neuregelung würden die Anleger nicht nur steuerlich geschädigt, sondern blieben auch auf ihren Transaktionskosten sitzen", so Berger. "Schlimmer aber noch wäre das erschütterte Vertrauen in die Rechtssicherheit. Sollte das Schule machen, kann sich niemand mehr auf die Steuerregeln verlassen." Der Finanzausschuss des Bundestags hat bis zum 8. November Zeit, die Gesetzesvorlage zu überarbeiten, um sie dann an den Bundestag weiterzuleiten. Vorgesehen ist, das Jahressteuergesetz 2007 Ende November 2006 zu verabschieden.

Quelle: Pressemitteilung Dewey Ballantine LLP

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