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Stadt Frankfurt wollte "Mehmet" Einreiseerlaubnis erteilen

Archivmeldung vom 07.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Wappen der Stadt Frankfurt am Main
Wappen der Stadt Frankfurt am Main

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Stadt Frankfurt wollte dem in Deutschland mit Haftbefehl gesuchten Serienstraftäter "Mehmet" die Teilnahme an der Buchmesse ermöglichen und hat ihm deshalb eine Einreiseerlaubnis erteilt. Das geht aus Schreiben der Ausländerbehörde hervor, die "Bild am Sonntag" vorliegen.

Demnach hatte sein Anwalt am 24. September bei der Stadt Frankfurt eine befristete Einreiseerlaubnis beantragt. "Mehmet" wollte seine Autobiografie persönlich auf der Frankfurter Buchmesse vorstellen. Am vergangenen Dienstag gab es grünes Licht von der Frankfurter Ausländerbehörde: "Mehmet", der vor acht Jahren wegen eines Haftbefehls in die Türkei geflohen war, dürfe vom 9. bis 13. Oktober nach Deutschland einreisen. Die Behörde erteilte ihm die "Erlaubnis zum kurzfristigen Betreten des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland". Nur einen Tag später zog die Ausländerbehörde ihre Genehmigung wieder zurück. Die Beamten begründeten das mit "fehlenden Nachweisen über einen straf- und drogenfreien Aufenthalt" Mehmets in der Türkei.

Weiter heißt es im Schreiben: "Es ist Ihrem Verlag durchaus zumutbar, die Buchpräsentation auf der Frankfurter Buchmesse ohne Ihre persönliche Anwesenheit durchzuführen." "Mehmets" Anwalt hält gegenüber "Bild am Sonntag" die Gründe für vorgeschoben: "Nachdem die Stadt meinem Mandanten die Einreise erlaubt hatte, gab es dazu Medienanfragen. Da hat man wohl ein bisschen Angst vor dem öffentlichen Wirbel bekommen."

"Mehmet" hatte Ende der 1990er Jahre für Aufsehen gesorgt: Noch vor seiner Strafmündigkeit mit 14 Jahren hatte er mehr als 60 Straftaten wie Körperverletzung oder Diebstähle begangen. Der in München geborene Türke war 1998 ohne seine Eltern ausgewiesen worden, durfte aber wieder zurückkehren. Im Jahr 2005 wurde er wegen neuer Taten zu einer Haftstrafe verurteilt, er floh aber in die Türkei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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