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Fast nirgendwo Antrag auf Heizöl-Zuschuss möglich

Archivmeldung vom 20.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Symbolbild: Canva / WB / Eigenes Werk
Bild: Symbolbild: Canva / WB / Eigenes Werk

Aktuell ist es nur im Bundesland Berlin möglich, einen Antrag auf Heizkosten-Zuschuss für Ölheizungen zu stellen. Das ergab eine Abfrage der "Welt am Sonntag" bei den Bundesländern. Mitte Dezember hatte die Bundesregierung angekündigt, für die rund zehn Millionen Haushalte, die mit Heizöl oder anderen festen Brennstoffen heizen, solle es eine finanzielle Entlastung für gestiegene Energiepreise in Höhe von bis zu 2.000 Euro geben.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte die Verzögerung. "Bund und Länder sind jetzt aufgerufen, endlich das Antragsverfahren und entsprechende Anlaufstellen auf den Weg zu bringen", hieß es vom Verband. Die betroffenen Verbraucher müssten kurzfristig finanziell entlastet werden, sagte deren Vorsitzende Ramona Pop. Die Bundesländer verwiesen auf Anfrage auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es habe eine für den Zuschuss notwendige Verwaltungsvereinbarung noch immer nicht auf den Weg gebracht. "Es sind noch grundlegende Fragen offen, die endlich zu einem Abschluss gebracht werden müssen.

Ich erwarte, dass der Bund hier schnellstmöglich praktikable Lösungen präsentiert, sodass die Länder umgehend in die Lage versetzt werden, die angekündigten Hilfen auszuzahlen", sagte Schleswig-Holsteins Verbraucherschutzminister Werner Schwarz. Berlin hat bereits eigene Finanzmittel bereitgestellt, um seine Bürger schneller entlasten zu können. Die Bundesregierung hatte angekündigt, für die Zuschüsse 1,8 Milliarden Euro aus Bundesmitteln bereitzustellen. Unklar ist bislang, wie viele Betroffene tatsächlich anspruchsberechtigt sein werden. Denn die bereits im Dezember skizzierte bundesweite Regelung sieht vor, dass sich die Heizkosten der Antragsteller gegenüber dem Vorjahr verdoppelt haben müssen, damit diese einen Antrag bewilligt bekommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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