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EKD erhebt Disziplinarklage gegen ehemaligen Mitarbeiter

Archivmeldung vom 17.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
EKD Sitz in Hannover
EKD Sitz in Hannover

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat eine Disziplinarklage gegen einen nicht mehr im aktiven Dienst befindlichen ehemaligen Mitarbeiter wegen Vorwürfen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung erhoben. Eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft hatte die EKD bereits bei Eröffnung des Disziplinarverfahrens im vergangenen Jahr erstattet.

Die Staatsanwaltschaft hat das zunächst eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Strafverfolgungsverjährung inzwischen eingestellt. Ziel der Disziplinarklage ist die Entfernung aus dem Dienst.

Weitere Details zum Verfahren können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes gegenwärtig nicht bekanntgegeben werden. Sobald sich diesbezüglich ein neuer Stand ergibt, wird die EKD die Öffentlichkeit weitergehend informieren.

Die EKD stellt sich dem Leid und dem Schmerz derer, denen im Raum der evangelischen Kirche und der Diakonie sexualisierte Gewalt angetan wurde. Sie setzt sich für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie für die Unterstützung Betroffener und die Aufarbeitung vergangener Fälle ein.

Betroffene von sexualisierter Gewalt im Raum der evangelischen Kirche und der Diakonie können sich an die "ZentraleAnlaufstelle.help" sowie an die landeskirchlichen Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt wenden.

Quelle: EKD - Evangelische Kirche in Deutschland (ots)

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