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Experten halten Stasi-Unterlagen-Gesetz für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 12.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Namhafte Verfassungsrechtler fordern Bundespräsident Christian Wulff dazu auf, das novellierte Stasi-Unterlagen-Gesetz nicht zu unterschreiben. Das berichtet der "Spiegel" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Umstritten ist vor allem ein neuer Paragraf, der eigens dafür geschaffen wurde, 45 frühere Stasi-Mitarbeiter aus der Behörde zu entfernen.

"Dieses Gesetz ist rechtstaatswidrig, der Bundespräsident sollte es nicht unterzeichnen", so der Staatsrechtler Ulrich Battis. "Es ist ein einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik, jemanden rückwirkend per Gesetz zu maßregeln für eine Tatsache, die bei seiner Einstellung bekannt war. Das Gesetz ist unverhältnismäßig, es verstößt gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes." Nach Überzeugung des Bremer Rechtswissenschaftlers Wolfgang Däubler verletzt das Gesetz Artikel 33 des Grundgesetzes, wonach jeder nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat. "Außerdem wird ohne sachlichen Grund in die Berufsfreiheit des Betroffenen eingegriffen." Auch der Staatsrechtler Heinrich Amadeus Wolff von der Europa-Universität in Frankfurt (Oder) hat "erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit" der Norm. Das umstrittene Stasi-Unterlagen-Gesetz liegt seit dem 29. November im Bundespräsidialamt zur Unterschrift vor.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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