Richterbund mischt sich in Debatte um Brosius-Gersdorf ein
Drei Tage nach der im Bundestag gescheiterten Wahl von neuen Verfassungsrichtern mischt sich der Deutsche Richterbund (DRB) in die Debatte ein. Man sei "besorgt über die Vorgänge" und fordere "Besonnenheit", schreiben die Vorsitzenden Andrea Titz und Achim Scholz in einer am Montag verbreiteten Erklärung.
"Tagespolitische Interessen und Positionierungen in
gesellschaftspolitischen Einzelfragen sollten im Nominierungsprozess nie
in den Vordergrund geraten, weil sie den Eindruck von der
Unabhängigkeit aller Bundesverfassungsrichter und in der Folge die
Akzeptanz ihrer Entscheidungen beeinträchtigen können", heißt es in dem
Text. Außerdem dürfe "die hohe fachliche und persönliche Reputation der
Nominierten im Verfahren nicht beschädigt werden".
Die
Arbeitsfähigkeit und das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts seien von
überragender Bedeutung für den demokratischen Rechtsstaat und das
Gericht deswegen "nicht den Regeln der parteipolitischen
Entscheidungsfindung unterworfen". Das müsse auch bei der Wahl von
Richtern bedacht werden. "Gerät ihre Wahl unter den Einfluss der
Tagespolitik, kann dies langfristig zu einer nachteiligen Politisierung
des Gerichts führen", so die DRB-Vorsitzenden.
Ohne es direkt
auszusprechen, stellt sich der Richterbund ein Stück weit hinter die von
der SPD nominierte Frauke Brosius-Gersdorf, die Teile der
Unionsfraktion abgelehnt hatten. Denn, so schreiben die Juristen,
Persönlichkeiten wie Ernst Benda, Roman Herzog oder Jutta Limbach hätten
beispielhaft belegt, "dass klare gesellschaftspolitische
Positionierungen" von Richtern verbunden mit einer Offenheit für den
Diskurs die ausgewogene Entscheidungsfindung befördern, statt sie zu
beeinträchtigen. "Das gilt jedenfalls, solange das Gericht seinen
besonderen Charakter wahren kann und nicht von außen politisiert wird",
so die DRB-Vorsitzenden.
Im Nominierungsprozess dürfe zudem nicht
aus dem Blick geraten, dass Kandidaten sich nicht selbst für das Amt
bewerben. "Die Gestaltung des Verfahrens darf ihre Reputation nicht
beschädigen", schreiben die beiden Richter, die an einem Landgericht und
am Bundessozialgericht tätig sind.
Quelle: dts Nachrichtenagentur