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Bielefeld: Auf der Fahrt zum Lackierer gestoppt

Archivmeldung vom 30.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Polizei
Bild: Polizei

Beamte des Verkehrsdienstes hielten am Montagnachmittag, 23.05.2022, einen 40-jährigen Fahrzeugführer aus Vlotho an, der mit einem verkehrsunsicheren LKW auf dem Weg zu einer Bielefelder Lackiererei war.

Bild: Polizei
Bild: Polizei

An der Einmündung Eckendorfer Straße/B 61, Fahrtrichtung stadtauswärts, fiel der LKW den Beamten des Verkehrsdienstes Bielefeld auf.

Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass an dem LKW wesentliche Teile wie Stoßfänger, Motorhaube, Außenspiegel, Türgriffe, Rückleuchten etc. abgebaut waren. Das Fahrzeug wies zudem scharfe Kanten im Innenraum sowie außen am Fahrzeug auf, welche bei anderen Verkehrsteilnehmenden und dem Fahrzeugführer im Falle eines Unfalls erhebliche Verletzungen verursacht hätten.

Das Fahrzeug gehörte zu einem Kfz-Betrieb und sollte im Auftrag des Firmenchefs zu einer nahegelegenen Lackiererei gebracht werden. Es war mit "roten" amtlichen Kennzeichen ausgestattet, welche nur für bestimmte Zwecke und Fahrten durch einen Händler zugelassen sind (sog. Händlerkennzeichen).

Der Betrieb eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs - insbesondere dessen Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, wie in diesem Fall - gehören nicht dazu. Der LKW hätte auf einen Anhänger verladen und zu der Lackiererei transportiert werden müssen. Offenbar um Folgekosten zu sparen, hatte der Firmenchef darauf jedoch verzichtet.

Aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Verwendung der amtlichen (Händler-)Kennzeichen kann die Straßenverkehrsbehörde dem Unternehmer nun die roten Kennzeichen entziehen. Das hätte zur Folge, dass der Kfz-Betrieb künftig keine Händlerkennzeichen mehr zugeteilt bekommt und dann keine Überführungs- oder Probefahrten mehr durchführen kann.

Sowohl gegen den Fahrzeugführer als auch gegen den Unternehmer wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Beide erwartet nun ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren mit zu erwartenden Bußgeldern in dreistelliger Höhe.

Quelle: Polizei Bielefeld (ots)

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