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Mehr als die Hälfte aller getöteten Radfahrerinnen und Radfahrer war 65 Jahre oder älter in 2019

Archivmeldung vom 19.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Umwelt oder der Gesundheit zuliebe, vielleicht auch einfach, weil es Spaß macht - immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um von A nach B zu gelangen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war im Jahr 2019 jeder siebte Mensch, der im Straßenverkehr ums Leben kam, mit dem Fahrrad unterwegs.

Insgesamt starben im vergangenen Jahr 445 Radfahrerinnen und -fahrer bei einem Unfall, darunter fuhren 118 ein Pedelec (auch Elektrofahrrad genannt). Die Zahl der getöteten Radfahrenden ist gegenüber 2010 um 16,8 % gestiegen. Dies ist eine Entwicklung gegen den Trend: Die Zahl der Verkehrstoten insgesamt lag im Jahr 2019 um 16,5 % niedriger als 2010.

Die Bundesregierung plant, den Radverkehr zu fördern und für mehr Sicherheit zu sorgen. Profitieren würden davon auch die älteren Radfahrenden, die besonders gefährdet sind. Unter den tödlich verletzten Fahrradfahrerinnen und -fahrern war 2019 mehr als die Hälfte (53,8 %) 65 Jahre oder älter, bei Elektrofahrrädern lag der entsprechende Anteil der Seniorinnen und Senioren sogar bei 72,0 %. Ältere Menschen haben unter anderem aufgrund der mit zunehmenden Alter nachlassenden physischen Widerstandskraft eine geringere Chance, einen Verkehrsunfall zu überleben.

Autofahrerinnen und -fahrer sind häufigste Unfallgegner von Radfahrenden

An rund 65 200 Fahrradunfällen mit Personenschaden war eine zweite Verkehrsteilnehmerin oder ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt, in 73,9 % der Fälle war dies eine Autofahrerin oder ein Autofahrer (48 230 Unfälle).

Fahrradfahrerinnen und -fahrer, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, trugen insgesamt an weniger als der Hälfte der Unfälle die Schuld (45,4 %). Je nach Unfallbeteiligten zeigen sich allerdings Unterschiede: Waren Autofahrerinnen oder -fahrer an einem Radunfall mit Personenschaden beteiligt, trugen die Radfahrenden nur in 23,4 % der Fälle die Hauptschuld. Bei Radunfällen mit Güterkraftfahrzeugen lag der Anteil noch darunter: Nur zu 18,8 % wurde die Hauptschuld bei der Radlerin oder dem Radler gesehen. Bei Unfällen mit Fußgängerinnen und Fußgängern wurde dagegen der Person auf dem Fahrrad häufig (59,5 %) die Hauptschuld angelastet. Auch Kollisionen mit Krafträdern wurden überwiegend von Radfahrinnen und -fahrern verschuldet (51,7 %).

Methodischer Hinweis:

Pedelecs im Sinne der Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind Fahrräder mit Trethilfe und einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 Kilowatt, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit progressiv verringert und spätestens beim Erreichen von 25 Stundenkilometern unterbrochen wird. Sogenannte Speed-Pedelecs oder S-Pedelcs, deren elektromotorischer Hilfsantrieb erst bei 45 Stundenkilometern unterbrochen wird, zählen in der Statistik zu den Krafträdern mit Versicherungskennzeichen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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