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BGH: Wittenberger "Judensau" muss nicht entfernt werden

Archivmeldung vom 14.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Lutherstadt Wittenberg - "Judensau" (um 1440) an der Stadtkirche St. Marien
Lutherstadt Wittenberg - "Judensau" (um 1440) an der Stadtkirche St. Marien

Posi66 [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

Das an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche angebrachte Sandsteinrelief - die "Wittenberger Sau" - muss nicht entfernt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Zwar habe das Relief ursprünglich einen "das jüdische Volk und seine Religion massiv diffamierenden Aussagegehalt" aufgewiesen, seit 1988 eine in Bronze gegossene Bodenplatte mit Inschrift den historischen Hintergrund erläutere, sei dieser "rechtsverletzenden Zustand" aber behoben.

"Aus der maßgeblichen Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Betrachters hat sie das bis dahin als Schmähung von Juden zu qualifizierende Sandsteinrelief - das "Schandmal" - in ein Mahnmal zum Zwecke des Gedenkens und der Erinnerung an die jahrhundertelange Diskriminierung und Verfolgung von Juden bis hin zur Shoah umgewandelt und sich von der diffamierenden und judenfeindlichen Aussage - wie sie im Relief bei isolierter Betrachtung zum Ausdruck kommt - distanziert", so das Gericht. Zuvor hatte ein Mitglied einer jüdischen Gemeinde in Deutschland mit einer Klage die Entfernung des Sandsteinreliefs verlangt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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