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10,5% der Bevölkerung in Deutschland lebten 2021 in überbelegten Wohnungen

Archivmeldung vom 17.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

400 000 neue Wohnungen, darunter 100 000 Sozialwohnungen, sollen nach dem Plan der Bundesregierung jedes Jahr entstehen, um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken. Rund 8,6 Millionen Menschen in Deutschland lebten 2021 in überbelegten Wohnungen. Das waren 10,5 % der Bevölkerung, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2021 mitteilt.

Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn sie über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl verfügt.

Mehr als ein Viertel der Alleinerziehenden und deren Kinder lebte 2021 in überbelegten Wohnungen

Bei der Bevölkerung in Haushalten mit Kindern lag die Überbelegungsquote 2021 bei 15,9 %. Darunter besonders betroffen waren Menschen in Haushalten, in denen zwei Erwachsene mit mindestens drei Kindern zusammenwohnten (30,7 %), gefolgt von Alleinerziehenden und deren Kindern (28,4 %).

11,9 % der Alleinlebenden lebten in Wohnungen mit zu wenigen Wohnräumen

Bei der Bevölkerung in Haushalten ohne Kinder lag die Überbelegungsquote im vergangenen Jahr mit 6,5 % dagegen niedriger als über alle Haushaltsformen hinweg. Anteilig am seltensten lebten zwei Erwachsene ohne Kinder (2,7 %) in überbelegten Wohnungen. Auch Alleinlebende können zu wenige Wohnräume haben - 2021 traf das auf 11,9 % der Ein-Personen-Haushalte zu. Gemäß EU-SILC-Definition gilt die Wohnung eines Ein-Personen-Haushalts als überbelegt, wenn es nicht mindestens zwei Zimmer, also etwa ein getrenntes Wohn- und Schlafzimmer gibt.

Der Wohnraummangel betrifft häufig Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Mit 17,8 % war die Überbelegungsquote bei Minderjährigen 2021 rund sechs Mal so hoch wie etwa bei älteren Menschen im Alter von 65 und mehr Jahren (3,0 %).

In Städten lebten 15,5 % der Menschen 2021 in überbelegten Wohnungen

Die Überbelegungsquoten 2021 machen zudem deutlich, dass Wohnraum vor allem in Städten knapp ist. So war der Anteil der Menschen in überbelegten Wohnungen in größeren Städten (15,5 %) fast doppelt so hoch wie in Vororten und kleineren Städten (8,6 %) und drei Mal so hoch wie in ländlichen Gebieten (4,9 %).

Überbelegungsquote im EU-Schnitt höher als in Deutschland

Im Durchschnitt aller 27 EU-Mitgliedstaaten lag die Überbelegungsquote im Jahr 2021 laut EU-Statistikbehörde Eurostat mit 17,1 % höher als in Deutschland. In Lettland (41,3 %) und Rumänien (41,0 %) lebten anteilig die meisten Menschen in überbelegten Wohnungen, in Malta (2,9 %) und Zypern (2,3 %) die wenigsten.

Methodische Hinweise:

Als überbelegt gilt eine Wohnung nach EU-SILC-Definition, wenn darin mindestens einer der folgenden Räume nicht vorhanden ist:

* ein Gemeinschaftsraum,

* ein Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,

* ein Raum für jede weitere Person ab 18 Jahren,

* ein Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,

* ein Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,

* ein Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind,

* ein zweiter Raum bei einem Ein-Personen-Haushalt.

Bei den Angaben zur Überbelegung handelt es sich um Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen auf Bundesebene in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der mit dieser Integration verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab dem Erhebungsjahr 2020 mit den Vorjahren nicht möglich.

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier erwähnten Ergebnissen für 2021 handelt es sich um Erstergebnisse.

Ausführliche Informationen zu den methodischen Änderungen sowie deren Auswirkungen auf EU-SILC sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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