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Bundesanwaltschaft zu Jaber A.: Bisher nicht genügend Hinweise auf IS-Bezug

Archivmeldung vom 15.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Fall des toten Terrorverdächtigen Jaber A. gibt es laut Generalbundesanwaltschaft bisher keine "ausreichenden gerichtsverwertbaren Bezüge zum IS". Das sagte ein Sprecher der Behörde der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (F.A.S.).

Der Syrer, der sich am Mittwoch in der Untersuchungshaft in Leipzig das Leben genommen hatte, wollte nach Ansicht der Ermittler in der vergangenen Woche einen Sprengstoffanschlag auf einen Berliner Flughafen verüben. Die Ermittler gehen davon aus, dass er während einer Berlin-Reise in der zweiten Septemberhälfte den Flughafen Berlin-Schönefeld oder den Flughafen Berlin-Tegel ausgekundschaftet hat.

Um seiner Berlin-Reise auf die Spur zu kommen, seien Bahnfahrkarten, die in den Sachen des Terrorverdächtigen gefunden worden seien, entscheidend gewesen, berichtet die Zeitung. Ende August war Jaber A. von der Türkei kommend auf dem Flughafen Leipzig gelandet: Nach Aussagen der Ermittler habe er damals seinen Anschlagsplan "in der Tasche" gehabt, schreibt die F.A.S. weiter.

Unterdessen gehe die Bundesanwaltschaft weiter von einem dringenden Tatverdacht gegen den 33 Jahre Syrer Khalil A. aus. Sie werfe ihm Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Khalil A. sei Mieter der Wohnung in Chemnitz gewesen, in der Jaber A. eineinhalb Kilogramm hochwirksamen Sprengstoffs lagerte. Er sitzt seit dem vergangenen Wochenende in Untersuchungshaft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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