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Gericht: Genesenenstatus-Verkürzung durch RKI rechtswidrig

Archivmeldung vom 17.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die bundesrechtliche Verkürzung der Geltungsdauer des Corona-Genesenenstatus durch das Robert-Koch-Institut (RKI) für rechtswidrig erklärt. Das geht aus einem Beschluss von Mittwoch hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus habe nach den Verordnungsermächtigungen im Infektionsschutzgesetz die Bundesregierung selbst zu entscheiden, hieß es zur Begründung. Indem diese die Entscheidung, bei welchen Personen von einer Immunisierung auszugehen ist, auf das RKI als Bundesoberbehörde übertragen habe, seien die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung überschritten worden.

Konkret ging es in dem Verfahren um Eilanträge von zwei Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind und im Oktober 2021 positiv auf das Virus getestet wurden. Sie wehrten sich gegen die aufgrund der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeveordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung durch das RKI vorgenommenen Verkürzung der Geltungsdauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts beträgt die Geltungsdauer für die Antragsteller bis auf Weiteres sechs Monate. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden (VG 14 L 24/22).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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