Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Angeblicher Schuss in der Bitterfelder Innenstadt: 15-Jähriger erfindet Tatablauf

Angeblicher Schuss in der Bitterfelder Innenstadt: 15-Jähriger erfindet Tatablauf

Archivmeldung vom 11.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Plötzliche Kehrtwende im Fall des angeschossenen 15-jährigen Bitterfelders. Der Jugendliche hat nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung gegenüber der Polizei zugegeben, den Tatablauf erfunden zu haben. "Der Verdacht, dass auf den 15-Jährigen im Stadtgebiet von Bitterfeld geschossen wurde, hat sich nicht bestätigt", sagt Maik Strömer, Sprecher der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost. Zunächst hatte der Junge behauptet, auf offener Straße in der Innenstadt von einem Geschoss am Kopf getroffen worden zu sein. Bei den Ermittlungen zu dem Fall, der vergangene Woche deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt hatte, stellte sich nun heraus, dass die Kopfverletzung gar nicht in der Öffentlichkeit entstanden ist. "Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Verletzung durch das Hantieren mit einer Waffe in der Wohnung eines Bekannten verursacht wurde", so Strömer. Die Ermittlungen zum genauen Tatablauf dauern jedoch noch an.

Der 15-Jährige war vergangene Woche Dienstag von einem Geschoss am Kopf getroffen worden. Anschließende Untersuchungen im Bitterfelder Gesundheitszentrum ergaben, dass es sich um eine Metallkugel handelt, die in der Kopfhaut steckte. Sie wurde am vergangenen Mittwoch in einer 15-minütigen Operation problemlos entfernt. Der Schädel des Jungen war unverletzt. Er wurde inzwischen aus dem Krankenhaus entlassen und wird laut Polizei keine bleibenden Schäden davontragen. Der ursprünglich von dem Verletzten geschilderte Tatablauf hatte bei der Polizei von Beginn an etliche Fragen aufgeworfen. Durch den nun bekannt gewordenen Ablauf muss laut Strömer auch die Frage der strafrechtlichen Bewertung der Tat neu untersucht werden. Dies hängt unter anderem davon ab, ob der Fall weiterhin als gefährliche Körperverletzung eingeschätzt wird.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte gatter in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige