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Göppingen: Bundesweite Aktionstage Gewässer- und Umweltschutz: Bilanz der Wasserschutzpolizei in Baden-Württemberg

Freigeschaltet am 22.05.2025 um 12:35 durch Sanjo Babić
Symbolbild Schiffskontrolle Wasserschutzpolizei BW (Bild: PP Einsatz)
Symbolbild Schiffskontrolle Wasserschutzpolizei BW (Bild: PP Einsatz)

Die Wasserschutzpolizei in Baden-Württemberg hat sich auch dieses Jahr an den bundesweiten Aktionstagen Gewässer- und Umweltschutz (BAGU) beteiligt.

BAGU Logo
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Bild: Polizei

Unter der Gesamtverantwortung der Polizei Nordrhein-Westfalen führten die Bundesländer vom 12.05.2025 bis zum 18.05.2025 im eigenen Zuständigkeitsbereich Schwerpunktkontrollen durch. Überprüft wurde die Einhaltung umweltrechtlicher Bestimmungen im Bereich der Binnenschifffahrt, der Fahrgastschifffahrt sowie der Freizeitschifffahrt auf den Gewässern. Verstöße hiergegen werden konsequent geahndet.

In Baden-Württemberg waren während der Kontrollwoche rund 100 Beamtinnen und Beamte der Wasserschutzpolizei im Einsatz. Diese kontrollierten insgesamt 84 Fahrzeuge, darunter elf Fahrgastkabinenschiffe, 30 Gütermotorschiffe, elf Tankmotorschiffe und ein Tagesausflugsschiff. Ein besonderes Augenmerk galt dabei dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, der Abfallentsorgung, dem Gewässerschutz sowie der Einhaltung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften. Aufgrund verschiedenartiger Verstöße leiteten die Beamtinnen und Beamten während der Aktionstage vier Strafverfahren und 26 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Zwei Sachverhalte im Detail:

Am 12.05.2025 kontrollierte die Wasserschutzpolizei Mannheim ein Fahrgastkabinenschiff. Hierbei konnten die Einsatzkräfte feststellen, dass das Toilettenabwasser der Herren-Gästetoilette nicht wie vorgeschrieben in das System der Bordkläranlage, sondern direkt außenbords in den Rhein geleitet wurde. Die Einsatzkräfte untersagten daraufhin den Betrieb der Gästetoilette und leiteten ein Strafverfahren ein.

In einem weiteren Fall stellte die Wasserschutzpolizei Heidelberg bei der Kontrolle eines Gütermotorschiffes fest, dass eine größere Menge an Schiffsmotorenölfiltern, größere Mengen an ölhaltigen Lappen und verbrauchtes Maschinenfett nicht in den vorgeschriebenen Behältnissen im Maschinenraum gesammelt und gelagert wurden. Aufgrund dieses Verstoßes gegen abfallrechtliche Vorschriften in der Binnenschifffahrt wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Quelle: Polizeipräsidium Einsatz (ots)

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