Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Ex-Cum-Ex-Staatsanwältin

Bild: Jorma Bork / pixelio.de
Gegen die frühere Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker werden keine strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit in Cum-Ex-Verfahren aufgenommen. Das ist das Ergebnis der Prüfung einer umfangreichen Strafanzeige, die seitens der Staatsanwaltschaft Bonn vorgenommen wurde.
Im Herbst vergangenen Jahres hatten Anwälte des früheren Chefs der
Warburg Bank, Christian Olearius, die ehemalige Ermittlerin angezeigt.
Sie hatten ihr vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Geschäften
"vorsätzlich und bewusst unvollständige und falsche Sachverhalte zur
Grundlage ihrer Anklagen gegen ehemalige Mitarbeiter der Warburg Bank
gemacht zu haben", wie es seinerzeit in einer Mitteilung hieß. Wie die
"Kölnische Rundschau" in ihrer Freitagausgabe schreibt, sagte ein
Sprecher der Behörde am Donnerstag auf Anfrage, dass ein Anfangsverdacht
aber nicht gesehen wurde.
Nach Informationen der Zeitung aus
Justizkreisen soll gegen die Entscheidung, kein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren einzuleiten, bereits eine Beschwerde bei der
Generalstaatsanwaltschaft in Köln anhängig sein. Ein Sprecher konnte das
am Donnerstag zunächst aber nicht bestätigen.
Brorhilker hatte
bei der Kölner Staatsanwaltschaft unter anderem in Fällen der
umstrittenen Cum-Ex-Steuerdeals ermittelt und zahlreiche Beteiligte
angeklagt. Im Jahr 2024 hatte sie bei der Behörde gekündigt, weil sie
sich zu wenig in der aufwändigen Arbeit unterstützt fühlte. Anschließend
nahm sie eine neue Tätigkeit in der Geschäftsführung der Bürgerbewegung
Finanzwende auf.
Quelle: dts Nachrichtenagentur