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Hamburger Rechtspolitiker fordern die Polizei auf, Roger Kusch das Handwerk zu legen

Archivmeldung vom 11.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses der Hamburger Bürgerschaft fordert, polizeiliche Maßnahmen gegen den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch. Rolf-Dieter Kloos (SPD) will mit dem Ordnungsrecht verhindern, dass Kusch weiterhin Selbsttötungen ermöglicht.

"Das ist ein typischer Fall für die  Gefahrenabwehr", erklärte Rolf-Dieter Klooß dem in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel am Sonntag". Er verweist auf einen Präzedenzfall aus dem Jahr 1987. Damals wurde dem Arzt Julius Hackethal polizeilich untersagt, einer Frau beim Sterben zu helfen. Diese Verfügung wurde vom Verwaltungsgericht in Karlsruhe bestätigt. Es bestehe ein breiter Konsens unter Juristen, dass die Unterbindung von Selbstmorden zu den polizeilichen Aufgaben gehöre. "Wenn einer auf der Brücke steht und springen will, darf ihn die Polizei selbstverständlich daran hindern." Kusch, der in bisher zwei Fällen Sterbehilfe geleistet hat, hatte am  Anfang der Woche angekündigt, drei weiteren Menschen bei der Selbsttötung behilflich zu sein. Nach seinen Angaben soll es sich dabei um zwei Frauen und einen Mann handeln. Die Hamburger Polizei sieht derzeit keine Möglichkeit gegen Kusch vorzugehen. "Wenn  wir wüssten, wo und wann diese Selbstmorde stattfinden, dann müssten wir eingreifen", erklärt Ralf Meyer, Sprecher der Hamburger Polizei, auf Anfrage des Tagesspiegels. Klooß sind die Hinweise auf die bevorstehende Gefahr dagegen konkret genug. In anderen Fällen, in denen Gefahren für Leib und Leben drohe, sei die Polizei schließlich auch in der Lage, sich notwendige Informationen zu beschaffen. "Dann muss man Kusch eben beschatten und ihm so das Handwerk legen."

Quelle: Der Tagesspiegel

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