Bundesweiter Warntag am 11.9.: Menschen mit Behinderungen im Katastrophenfall nicht vergessen

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Im Katastrophenfall ist das Sterberisiko für Menschen mit Behinderungen bis zu viermal höher als für Menschen ohne Behinderungen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie werden bei Vorsorgemaßnahmen nicht berücksichtigt, weil die Berichterstattung zur Katastrophe nicht barrierefrei stattfindet. Sie erhalten keine überlebenswichtigen Güter, weil die Ausgabestellen durch Barrieren versperrt sind. Oder sie sind von der Hilfe anderer Menschen abhängig, weil ihre Wohnungen nicht barrierefrei sind.
"Die Vorbereitung auf diverse Katastrophenszenarien verbessert sich zunehmend. Doch die Unterschiede der zu rettenden Menschen und die daraus resultierenden Anforderungen an den Zivil- und Katastrophenschutz werden noch zu wenig beachtet", sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich des bundesweiten Warntags am 11. September. "Bund, Länder und Kommunen müssen deshalb den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in den Zivil- und Katastrophenschutzgesetzen und kommunalen Plänen als ausdrückliches Ziel benennen und alle Maßnahmen barrierefrei gestalten. Menschen mit Behinderungen müssen dabei zu Rate gezogen und auch aktiv als Rettungskräfte eingebunden werden. Nur so werden die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt."
Barrieren wirken im Katastrophenfall doppelt hart: Infrastruktur und Gebäude, die im Alltag nicht barrierefrei sind, sind es im Katastrophenfall erst recht nicht. Menschen, die im Alltag von fremder Hilfe abhängig sind, benötigen im Katastrophenfall erst recht Unterstützung.
Neben Menschen mit Behinderungen sollten auch andere marginalisierte Gruppen ausdrücklich in den Gesetzen und Plänen berücksichtigt werden: Hitze- und Kälteperioden sind zum Beispiel für Menschen, die von Armut betroffen sind, besonders gefährlich. Besonders häufig von Armut betroffen sind wiederum Menschen mit Behinderungen.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (ots)