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Kneipen müssen Spieler kontrollieren

Archivmeldung vom 31.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kneipe Zum Schellfischposten
Kneipe Zum Schellfischposten

Foto: Udo Grimberg
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Kneipenbesucher dürfen künftig nicht mehr einfach ein paar Euro in die im Gastraum hängenden Daddelautomaten werfen. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Bevor sie spielen, muss das Kneipenpersonal künftig kontrollieren, ob sie als Spielsüchtige in einer zentralen Sperrdatei registriert sind. In diesem Fall muss der Kneipier das Spiel unterbinden.

Diese Regelung ergibt sich aus dem Entwurf eines neuen Glücksspiel-Staatsvertrags, auf den sich die Länder geeinigt haben und der ab Mitte des kommenden Jahres gelten soll. Danach soll es ein bundesweites, spielformübergreifendes Sperrsystem geben, das sowohl bei Spielen im Internet als auch bei herkömmlichen Spielen in Gaststätten, Spielhallen oder Spielbanken greift. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sind demnach verpflichtet, die Daten ihrer Kunden mit der Datei abzugleichen, um süchtige Spieler vor dem Spiel zu schützen.

Der Dachverband der Deutschen Automatenwirtschaft hält die vorgesehene Ausweiskontrolle und den Datenabgleich im Kneipenbetrieb allerdings für schwer umsetzbar. Die Anforderungen der Länder seien eine "große Herausforderung" für die Gastwirte. Für viele Gastronomen seien die Geldspielgeräte aber existenziell wichtig. Verschärft werde das Problem, weil seit November pro Gaststätte ohnehin nur noch maximal zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden dürfen. Bislang waren es drei. Dies habe in vielen Kneipen zu Einbußen geführt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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