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Mehrfachbelegung von Haftzellen Verstoß gegen Menschenwürde

Archivmeldung vom 16.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

"Wie wir gestern erfahren, soll in der Justizvollzugsanstalt Butzbach Anfang Mai wiederum eine Haftzelle mit sechs Gefangenen belegt worden sein, obwohl das Landgericht Gießen bereits im Juli letzten Jahres diese Unterbringung als Verstoß gegen die Menschenwürde untersagt hatte.

Justizminister Banzer muss dringend klarstellen, was es damit auf sich hat", fordert der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens. Eine Zelle darf höchstens mit zwei Gefangenen belegt werden.

In der JVA Butzbach gebe es noch Zellen, die in alten Zeiten für bis zu acht Personen vorgesehen waren bei einer Grundfläche von ca. 39 Quadratmeter. Die Mehrfachbelegung habe die Strafvollstreckungskammer aber für rechtswidrig erklärt.

"Wenn es zutrifft, dass dennoch wieder bis zu sechs Gefangene dort untergebracht waren, wäre dies ein klarer Verstoß gegen die gerichtliche Entscheidung, falls nicht ein Notfall vorgelegen haben sollte. Ein solcher kann im hessischen Strafvollzug allerdings kaum eintreten, da es zur Zeit keine Überbelegung gibt", meint der Abgeordnete. Er hat Justizminister Banzer schriftlich um Stellungnahme bis zum 22. Mai gebeten. "Danach werden wir entscheiden, ob wir eine Sondersitzung der Unterausschusses Justizvollzug beantragen. Die Beachtung der Menschenwürde muss auch im hessischen Strafvollzug oberstes Gebot sein."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 
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