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Kaum Anträge auf Entschädigung von verurteilten Homosexuellen

Archivmeldung vom 12.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: RainerSturm / pixelio.de
Bild: RainerSturm / pixelio.de

Beim Bundesjustizministerium sind bislang nur 129 Anträge von verurteilten Homosexuellen auf Entschädigung eingetroffen – deutlich weniger als erwartet. Das berichtet der "Spiegel". Seit Sommer 2017 können sich Homosexuelle rehabilitieren lassen, die nach 1945 in Deutschland wegen einvernehmlichem Sex verurteilt wurden.

Justizministerin Katarina Barley (SPD) schätzt die Zahl der Betroffenen auf 70.000 Menschen. Barley sagt, sie vermute, dass viele sich "nicht mehr mit diesem besonders bitteren Kapitel" ihres Lebens befassen wollen. Sie hoffe aber, dass "sich mehr Betroffene melden". Zwei Drittel der Antragsteller geben an, in den 1960er Jahren verurteilt worden zu sein. Bis 1969 war "Unzucht" unter erwachsenen Homosexuellen strafbar, danach auch weiterhin für bestimmte Gruppen. Erst 1994 wurde Paragraf 175 Strafgesetzbuch gestrichen. Barley will mit Geldern aus einem Härtefallfonds auch jene entschädigen, die nicht verurteilt wurden, aber etwa in ein er Untersuchungshaft oder durch Unterbringung in der Psychiatrie gelitten haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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