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Viele Bußgeldverfahren gegen Airlines wegen schleppender Erstattung

Archivmeldung vom 23.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild
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Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Das Luftfahrtbundesamt (LBA) ermittelt wegen der schleppenden Ticketerstattung bei gestrichenen Flügen gegen mehrere Fluggesellschaften. Wie das "Handelsblatt" in seiner Mittwochausgabe berichtet, wurden in der Zeit von Januar bis zum 1. August 2022 bislang 123 Bußgeldverfahren eingeleitet.

Eigentlich müssen Fluggesellschaften das Geld für ausgefallene Flüge innerhalb von sieben Tagen erstatten. Wegen Verstößen gegen die Rückerstattungsverpflichtung gemäß der Fluggastrechteverordnung registrierte das LBA im laufenden Jahr bisher 700 Beschwerden. Trotz der zahlreichen Anzeigen von Passagieren hat das Luftfahrtbundesamt bis Ende Juli lediglich 14 Bußgelder gegen säumige Airlines verhängt.

Nach EU-Recht steht Passagieren eine sogenannte Ausgleichsleistung zwischen 250 und 600 Euro zu, wenn eine Fluggesellschaft einen Flug streicht oder dieser sich um mehr als drei Stunden verspätet. Kommen die Airlines dem nicht nach, können Betroffene beim Luftfahrtbundesamt Beschwerde einreichen. Dieses prüft dann, ob es eine Geldbuße gegen die Airline verhängt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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