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Forschungsgemeinschaft: Unis sollten anonymen Hinweisen auf Plagiate in der Regel nicht mehr nachgehen

Archivmeldung vom 05.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Universitäten sollen anonymen Hinweisen auf Plagiate künftig in der Regel nicht mehr nachgehen. Das ergibt sich nach einem Bericht der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe) aus den jüngsten Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft. "Die Überprüfung anonymer Anzeigen ist durch die Stelle, die den Vorwurf entgegennimmt, abzuwägen", heißt es darin. "Grundsätzlich gebietet eine zweckmäßige Untersuchung die Namensnennung des Whistleblowers. Der Name des Whistleblowers ist vertraulich zu behandeln. Eine Offenlegung des Namens gegenüber dem Betroffenen kann im Einzelfall dann geboten sein, wenn sich der Betroffene andernfalls nicht sachgerecht verteidigen kann."

Das Wirken anonymer Online-Plattformen hätte in diesem Fall keine Konsequenzen mehr. Eine dieser Plattformen hatte den Entzug des Doktortitels des damaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) maßgeblich bewirkt. Experten befürchten nun, dass die Hinweise auf Plagiate stark zurückgehen könnten, wenn Hinweisgebern die Anonymität nicht mehr garantiert wird.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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