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Bundesanwaltschaft: Keine Ermittlungen nach Terroralarm in München

Archivmeldung vom 05.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesanwaltschaft wird im Fall des Terroralarms von München vorerst keine Ermittlungen aufnehmen. "Mit Blick auf München haben wir keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für unsere Zuständigkeit", sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft der "Berliner Zeitung". "Die ist dann gegeben, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat von besonderer Bedeutung gibt oder eine terroristische Vereinigung im Hintergrund steht. An diesen Anhaltspunkten fehlte es uns."

Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, warb gleichwohl um Verständnis für die Terrorwarnung. "Das ist eine kluge Entscheidung gewesen", erklärte er der "Berliner Zeitung". "Wir können den polizeilichen Erfolg nicht immer daran messen, ob es anschließend Festnahmen gegeben hat. Damit würden wir der Lage nicht gerecht werden."

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, äußerte sich ähnlich. "Jede Woche gehen fünf bis 15 Terrorhinweise ein", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Wenn man die Terrorwarnungen dagegen hält, sieht man, dass nur ein kleiner Teil zu Reaktionen wie in München führt."

In der bayerischen Landeshauptstadt haben sich Hinweise auf etwaige Anschlagspläne in der Silvesternacht und deren Urheber nicht bestätigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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