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"Spaziergänge": Land zählt bisher 2.300 Corona-Demos in NRW

Archivmeldung vom 16.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Wochenblick / Eigenes Werk
Bild: Wochenblick / Eigenes Werk

Seit Wochen berichten Ordnungsämter und die Polizei bei sogenannten "Corona-Spaziergängen" in NRW von zahlreichen Verstößen gegen das Waffengesetz und die Maskenpflicht oder schreiben Anzeigen wegen Beleidigungen und körperlichen Angriffen gegenüber Beamten oder Gegendemonstranten.

355 Straftaten stellte die Polizei in NRW bei insgesamt 2300 Corona-Protesten und 400 Gegendemos zwischen Mitte Dezember und Mitte Februar fest. Dies teilt das NRW-Innenministerium der Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung (NRZ) mit. Rund 380.000 Personen nahmen an den Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen teil. "Eine Differenzierung zwischen sogenannten ,Spaziergängen' und anderen Versammlungen im Kontext erfolgt nicht", lautet der Hinweis einer Ministeriumssprecherin.

Die Häufigkeit der Versammlungen ist zwischen Dezember 2021 und Februar 2022 steigend, zeigen Zahlen aus den Ruhrgebietsstädten Essen und Mülheim. Waren es im Dezember noch sechs, zählte die Polizei im Februar für die Ruhrgebietsstädte bereits 18 dieser Art. Im Kreis Kleve wurden bei insgesamt 109 Spaziergängen 98 Strafanzeigen gestellt. "Nahezu ausschließlich in Form von Verstößen gegen das Versammlungsgesetz NRW", so Kreispolizeisprecherin Corinna Saccaro auf NRZ-Anfrage.

Da es sich bei den Spaziergängen rechtlich um eine Versammlung handelt, müssen diese bei der Polizei angemeldet werden. Geschieht dies nicht und gibt sich vor Ort kein Organisator zu erkennen, wird die Strafanzeige gegen Unbekannt gefertigt. Als Strafmaß könne eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe drohen.

Quelle: Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung (ots)


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