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Magazin: Uli Hoeneß kann auf Bewährung hoffen

Archivmeldung vom 13.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Uli Hoeneß
Uli Hoeneß

Foto: BMK
Lizenz: CC-BY-SA-2.5
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Ermittlungsverfahren gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe steht nach Informationen des "Spiegels" unmittelbar vor dem Abschluss. Noch im August will die Staatsanwaltschaft München II laut des Berichtes Anklage gegen den Präsidenten des FC Bayern erheben.

Bei dem Prozess, der möglicherweise schon im September beginnen soll, kann Hoeneß auf ein mildes Urteil hoffen, schreibt das Magazin weiter. Nach Informationen des "Spiegel" scheint die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen zu wollen. Zudem solle der Aufsichtsratsvorsitzende der FC Bayern München AG eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zahlen, was einer weiteren Freiheitsstrafe von zwei Jahren entspricht.

In der Münchner Justiz bemüht man offenbar eine Vorschrift des Strafgesetzbuches, die es dem Gericht erlaubt, diese Geldstrafe bei der Bewährung auszuklammern. Denn bei einer Gesamtstrafe von mehr als zwei Jahren ist eine Bewährung ausgeschlossen. Hoeneß hatte bei den Finanzbehörden eine Selbstanzeige eingereicht. Er gab zu, Kapitalerträge auf einem Depotkonto bei einer Züricher Privatbank nicht versteuert zu haben. Auf diesem Konto lagerten über mehrere Jahre Millionen Euro für Aktien- und Devisengeschäfte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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