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Kläger Starbatty von Karlsruher Urteil nicht überrascht

Archivmeldung vom 07.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Das deutsche Bundesverfassungsgericht Bild: Tobias Helfrich / de.wikipedia.org
Das deutsche Bundesverfassungsgericht Bild: Tobias Helfrich / de.wikipedia.org

Der Ökonom Joachim Starbatty, der zusammen mit weiteren Personen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die deutsche Beteiligung an der Euro-Rettung geklagt hatte, ist von der Abweisung der Beschwerden nicht überrascht.

"Wenn man gesagt hätte seitens des Gerichtes, der Rettungsschirm verstößt gegen das Grundgesetz, das wäre natürlich ein Einschnitt in die europäische Politik gewesen, die Märkte hätten da sofort drauf reagiert", erklärte Starbatty im Deutschlandfunk. In seiner Urteilsbegründung habe Karlsruhe den Klägern in Teilen jedoch recht gegeben, so der Ökonom weiter. Das Verfassungsgericht hatte am Dienstag mehrere Klagen gegen die Beteiligung am Euro-Rettungsschirm zurückgewiesen, bei künftigen Rettungsaktionen jedoch mehr Beteiligung des Bundestages angemahnt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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