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Zur aktuellen Entwicklung im Rußfilterskandal erklärt die Deutsche Umwelthilfe:

Archivmeldung vom 30.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

wei Tage nach dem Versuch von Umweltminister Sigmar Gabriel, den Skandal um unwirksame Partikelfilter und die Verantwortung seines Ministeriums durch eine so genannte "freiwillige Vereinbarung" mit zwei Verbänden des Kraftfahrzeughandwerks und des Autoteilehandels zu vertuschen, steht die Bundesregierung vor einem Scherbenhaufen.

Die drei betroffenen Hersteller unwirksamer Partikelfilter verweigern unisono jegliche Kostenübernahme für den von Gabriel angekündigten "zügigen und kostenlosen Umtausch mangelhafter Partikelminderungssysteme". Dutzende betroffener Bürger haben sich in den vergangenen beiden Tagen an die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) gewandt und berichtet, dass ihnen der versprochene "zügige Umtausch" in den Werkstätten verweigert werde. Offensichtlich haben sich die beiden Verbände weder mit den Werkstätten vor Ort noch mit den Herstellern von Betrugsfiltern abgestimmt.

Die Unternehmen GAT, Tenneco/Walker, Bosal und Ernst-Apparatebau haben die Werkstätten darüber informiert, dass sie keinerlei Kosten übernehmen, wenn ihre defekten Systeme durch Filter anderer Marken ersetzt werden. Um nicht auf den Kosten für den Umtausch sitzen zu bleiben, verfahren - von wenigen Ausnahmen abgesehen - die Einbauwerkstätten so, wie es die Hersteller der mangelhaften Filter fordern. Bei einer stichprobenartigen Umfrage der DUH unter 40 Betrieben empfahlen etwa 90%, auf den Austausch unbedingt zu verzichten. Die Bundesregierung habe, so wird überwiegend argumentiert, doch gerade entschieden, dass diese betroffenen Filter in den Autos verbleiben können, weder Steuervorteil noch Feinstaubplakette würden entfallen. Wenn bei der Befragung hartnäckig auf Austausch bestanden wurde, verwiesen die Werkstätten - von einer lobenswerten Ausnahme abgesehen - auf "irgendwann im Jahr 2008". Bis dahin würden die betroffenen Filterhersteller eigene neue Produkte aufgelegt haben.

Damit ist die von Umweltminister Gabriel vorgestellte "freiwillige Selbstverpflichtung" der Wirtschaftsverbände gescheitert, bevor die Tinte trocken wurde. Ein VW-Autohaus teilte der DUH darüber hinaus mit, ihr Teilehändler habe erklärt, es dürften im Austausch für GAT-Filter nur Ersatzfilter eben dieses Unternehmens verwendet werden, ansonsten würden die Kosten nicht ersetzt. Diese könnten aber erst "irgendwann im Jahr 2008 geliefert werden". Für einen Austausch müsse der Kunde zudem beweisen, dass die eingebauten Filter wirklich unwirksam seien. Dieses - erkennbar um seine Kunden besorgte - Autohaus machte die DUH darauf aufmerksam, dass nach § 476 BGB innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung eine Beweislastumkehr eintrete. Es sei daher anzunehmen, dass versucht werde, diese Frist zu überbrücken. Damit würde sich die Rechtsposition für die betroffenen Kunden entscheidend verschlechtern, sie müssten dann den Beweis antreten, dass sein Filter defekt sei. Dies wird nach Überzeugung der DUH in praktisch keinem Fall ohne aufwändige Beweiserhebung und Durchführung eines Test nach den staatlich festgelegten Zulassungsvoraussetzungen für Nachrüstfilter (festgelegt in Anlage 26 STVZO) möglich sein - damit würde ein Austausch der Betrugssysteme im wirklichen Leben praktisch nicht erfolgen.

Auch die Unternehmen Bosal und Tenneco/Walker teilen auf Nachfrage ihre Absicht mit, den in der Vereinbarung des Bundesumweltministers zugesagten zeitnahen Austausch den Werkstätten dann nicht ersetzen zu wollen, wenn nicht ihre eigenen Systeme zum Einsatz kommen. Diese existieren aber nicht. Stattdessen werden die Werkstätten aufgefordert, die Kunden darauf zu verweisen, dass ihre mangelhaften Systeme im Fahrzeug verbleiben können und mit dem Segen der Bundesregierung Steuervorteil und Feinstaubplaketten behielten. Wer trotzdem auf Austausch bestehe, solle auf 2008 verwiesen werden, dann kämen neue Filter auf den Markt.

Branchenkenner gehen davon aus, dass jetzt erst einmal Zeit gewonnen und die Verjährungs- bzw. Beweislastumkehrfrist abgewartet werden soll. Ansprüche aus der so genannten Sachmängelhaftung verjähren nach DUH-Informationen schon nach zwölf Monaten, die Beweislastumkehr erfolgt danach bereits nach sechs Monaten. Mit ihrer erkennbaren Strategie seien Hersteller von Betrugsfiltern nun offenbar entschlossen die Verbraucher ein zweites mal zu täuschen. Die DUH kündigte an, eine Anlaufstelle für betrogene Autohalter einzurichten. Die Bundesregierung habe zugesagt über die Verbändevereinbarung, für alle Fahrzeuge, für die es funktionierende Alternativsysteme gebe, einen zeitnahen Austausch mit sicherzustellen.

Die DUH werde sich dafür einsetzen, dass dies möglich wird. Autofahrer denen ein sofortiger Umtausch verweigert wird, forderte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation auf, sich an die DUH zu wenden (Email: [email protected]).

Quelle: Pressemitteilung DUH

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