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Neue deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof verteidigt Urteil zum Umgangsrecht

Archivmeldung vom 27.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Peter Kirchhoff / pixelio.de
Bild: Peter Kirchhoff / pixelio.de

Die neue deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Angelika Nußberger, hat das jüngste Urteil des Gerichts gegen Deutschland zum Umgangsrecht unverheirateter Väter mit ihren Kindern verteidigt. "Neu ist jetzt, dass biologische Väter stärker in den Blick genommen werden. Man war bisher sehr auf den Schutz der Mutter konzentriert", sagte Nußberger dem Berliner "Tagesspiegel".

Familienrecht sei sehr dynamisch, es gebe viele unterschiedliche Interessen, die in sensibler Weise zum Ausgleich gebracht werden müssten. "Der EGMR hat hier immer schon eine wichtige Rolle gespielt." Die Kölner Verfassungs- und Völkerrechtlerin warnte allerdings, die Rechtsprechung des Gerichtshofs könne innovative Kraft haben, dürfe sich aber "nicht vom gesellschaftlichen Konsens lösen".

Nußberger befürwortet die aktuelle Reform der Sicherungsverwahrung, die auch durch ein EGMR-Urteil nötig geworden war. "Dass der deutsche Gesetzgeber nunmehr tätig geworden ist, sehe ich als gutes Zeichen; auch in der Politik war schon länger klar, dass die Regelung zur Sicherungsverwahrung nicht so bleiben konnte, wie sie war", sagte sie. Die Juristin zeigte sich zuversichtlich, die Reform könne eine neue Prüfung in Straßburg überstehen: "Mein Eindruck ist, der Gesetzgeber in Deutschland hat das EGMR-Urteil sehr genau zur Kenntnis genommen". 2011 erwartet die künftige Richterin, die ihr Amt zum Januar antritt, eine europaweite Diskussion um den Islam aufgrund eines anstehenden EGMR-Urteils zum Kruzifix an einer staatlichen Schule in Italien. "Das Verfahren wird in ganz Europa und zum Teil auch außerhalb Europas mit großem Interesse verfolgt. Die Entscheidung könnte in Europa eine ähnliche Diskussion auslösen wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kruzifix 1995." 

Quelle: Der Tagesspiegel

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