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Europäischer Gerichtshof kippt Zwangs-Ruhestand von Piloten

Archivmeldung vom 13.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Holger Gräbner  / pixelio.de
Bild: Holger Gräbner / pixelio.de

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat in einem Urteil am Dienstag den Zwangs-Ruhestand von Piloten für nicht rechtmäßig erklärt. Demnach dürfen Piloten laut oberstem europäischen Gericht nicht mehr mit 60 Jahren in den Ruhestand geschickt werden.

Als Begründung gaben die Richter Altersdiskriminierung an. Eine im Tarifvertrag vereinbarte Altersgrenze sei unverhältnismäßig und für die Luftsicherheit nicht notwendig.

Laut geltendem Recht können Berufspiloten bis 65 Jahre aktiv sein. Daraufhin muss die Deutsche Lufthansa nun ihren Tarifvertrag ändern. Die Klage gilt als Musterverfahren und könnte die Altersgrenzen auch für andere Berufsgruppen kippen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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