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Urteil gegen SUV-Fahrer in Berlin: Bewährungsstrafe für Unfalltod von vier Menschen

Archivmeldung vom 17.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Das Landgericht Berlin sprach den Porsche-SUV-Fahrer der fahrlässigen Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs für schuldig. Er erhielt er eine zweijährige Bewährungsstrafe, eine Führerscheinsperre für zwei Jahre und eine Geldstrafe von 15.000 Euro. An der Epilepsie-Theorie gibt es Zweifel. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Durfte sich der 45 Jahre alte Unfallverursacher ans Steuer setzen? Er litt unter einer Epilepsie-Erkrankung und hatte gerade erst eine Gehirn-Operation hinter sich. Trotzdem fuhr er Auto und verursachte am 6. September vor drei Jahren in Berlin einen tödlichen Unfall. Dieser wurde von einem Taxifahrer aufgenommen.

Zu sehen ist, wie der Fahrer auf die Gegenfahrbahn fährt, um einem Stau zu entgehen. Ein Krampfanfall soll nach Angaben des Unfallverursachers der Grund gewesen sein, weshalb er schließlich auf den Gehweg geriet.

Das Fahrzeug überschlug sich dort und erfasste vier Menschen. Unter den Todesopfern waren ein drei Jahre altes Kind und dessen Großmutter sowie zwei Männer Ende 20. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Bewährung gefordert. Ihrer Ansicht nach hätte sich der Fahrer bewusst den Anweisungen der Ärzte widersetzt. 

Der Sachverständige für Straßenverkehrsunfälle Michael Weyde hegt Zweifel an der Theorie des epileptischen Anfalls. Gegenüber der Bild-Zeitung sagte er: 

"Bei einem epileptischen Anfall fährt man nicht auf die Gegenfahrbahn und fährt geradlinig an den wartenden Autos vorbei." 

Der Fall löste auch eine neue Debatte über die Sicherheit von SUV-Fahrzeugen im Allgemeinen aus. Das Landgericht Berlin kam zu dem Ergebnis, dass nicht der Fahrzeugtyp Schuld an der schwere des Unfallausgangs hatte, sondern die Tatsache, dass der Mann nicht fahrtauglich war: 

"Er hätte erkennen können und müssen, dass er sich nicht hinter das Steuer setzen durfte."

Quelle: RT DE

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