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Datenschutzbeauftragte warnt vor Einsatz kleiner Videokameras in Autos

Archivmeldung vom 27.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dashcams mit unterschiedlicher Brennweite
Dashcams mit unterschiedlicher Brennweite

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Vor dem am Mittwoch beginnenden Deutschen Verkehrsgerichtstag (27.-29. Januar) in Goslar hat die Bundesdatenschutzbeauftragte vor dem Einsatz von kleinen Videokameras hinter den Windschutzscheiben (Dashcams) im Straßenverkehr gewarnt. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff: "Wenn eine Dashcam dazu genutzt wird, den Verkehr lückenlos zu dokumentieren, ist dies datenschutzrechtlich unzulässig."

Ein solcher Einsatz von Videoüberwachung sei ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen Personen, die gefilmt würden. "Deren Grundrechte überwiegen in einem solchen Fall grundsätzlich gegenüber dem Interesse des Dashcam-Nutzers an einer eventuellen Beweissicherung", betonte Voßhoff.

Eine Ausnahme stelle lediglich die rein private und nicht dauerhafte Nutzung einer Dashcam zu familiären oder persönlichen Zwecken dar. Voßhoff sagte: "Wer also beispielsweise im Urlaub die Fahrt über die Fehmarnsundbrücke filmt, um sie später Freunden vorzuführen, kann dies tun, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen." Videoaufnahmen aus den Kameras im Fahrzeug können unter Umständen nach Unfällen als Beweismittel vor Gericht dienen. Dies ist aber rechtlich noch nicht geklärt.

Beim 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag beraten Juristen und Fachleute von Ministerien, Verbänden und Verkehrsclubs über aktuelle Fragen des Straßenverkehrs.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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