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Fall Jaber A.: Bundesanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen Khalil A.

Archivmeldung vom 18.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Fall des toten Terrorverdächtigen Jaber A. hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den 33 Jahre alten Syrer Khalil A. erwirkt.

Khalil A. werde vorgeworfen, Jaber A. bei dessen Planung und Vorbereitung eines islamistisch motivierten Anschlags mit hochexplosivem Sprengstoff in Deutschland Hilfe geleistet zu haben, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Gegen Khalil A. bestehe der dringende Tatverdacht, Jaber A. seine Wohnung in Chemnitz zur Nutzung überlassen und ihm in Kenntnis seiner Anschlagspläne bei der Beschaffung der für die Herstellung des Sprengstoffs notwendigen Materialien über das Internet behilflich gewesen zu sein.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen gegen Jaber A. und Khalil A. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat geführt.

Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen am 9. Oktober übernommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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