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Konsum von "Alltagsdrogen" nicht verharmlosen

Archivmeldung vom 03.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich der Veröffentlichung des Drogen- und Suchtberichts 2007 der Bundesregierung erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB: Es ist erfreulich, dass es im letzten Jahr gelungen ist, die Zahl der Rauschgifttoten auf den niedrigsten Stand seit 1989 zu senken. Diese positive Entwicklung erstreckt sich jedoch nur auf den Bereich des Konsums von illegalen Drogen. Alkohol, Nikotin und Medikamente werden nach wie vor von zu vielen Menschen in zu großem Umfang konsumiert.

So gelten dem Bericht zufolge 1,6 Millionen Menschen in Deutschland als alkoholabhängig. Besonders besorgniserregend sind die Konsummuster bei Jugendlichen. Jeder fünfte im Alter zwischen 12 und 25 Jahren trinkt, laut Drogen und Suchtbericht, regelmäßig Alkohol.

So genannte Flatrate-Parties, bei denen sich Kinder und Jugendliche zum Pauschalpreis betrinken können, werden immer häufiger.

Alle Möglichkeiten müssen genutzt werden, um junge Menschen vor Alkoholsucht und schweren gesundheitlichen Schäden zu schützen. Neben verstärkter Prävention gehört dazu als erstes eine strikte Durchsetzung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes auf Festen, an Tankstellen, im Einzelhandel und in Gaststätten sowie eine konsequente Ahndung von Verstößen. Der Vorschlag des bayerischen Innenministers Beckstein, das Jugendschutzgesetz und das Gaststättenrecht der Länder dahingehend zu ändern, dass Flatrate-Parties verboten werden, geht dabei in die richtige Richtung. Zudem sollte in Deutschland über den Vorschlag von EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou nachgedacht werden, nach dem Alkohol generell erst an Volljährige abgegeben werden darf.

Ein Alkoholverbot für unter 18-jährige würde der Schutzfunktion des Staates für Minderjährige noch besser gerecht werden.

Auch das Rauchen stellt nach Angaben des Drogen- und Suchtberichtes nach wie vor ein großes Problem dar. Es ist zu begrüßen, dass der im Deutschen Bundestag am 27.4. eingebrachte Gesetzentwurf über ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen des Bundes bereits am 1. September in Kraft treten soll.

Nun sind die Länder gefordert, in ihrem Kompetenzbereich möglichst bundeseinheitliche Regelungen, auch für Gaststätten zu treffen.

Der Konsum von legalen Drogen in Deutschland ist weiterhin besorgniserregend. Weitere Maßnahmen sind daher dringend erforderlich.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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