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Menschenrechtsinstitut begrüßt fraktionsübergreifenden Antrag und Plenardebatte zu Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses

Archivmeldung vom 19.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Sitz des Instituts in der Zimmerstraße in Berlin-Mitte
Sitz des Instituts in der Zimmerstraße in Berlin-Mitte

Foto: Assenmacher
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Es ist wichtig, dass der neue Bundestag sich parteiübergreifend zur Umsetzung der gemeinsamen Empfehlungen des Untersuchungsausschusses verpflichtet. Der Abschlussbericht des 'NSU'-Untersuchungsausschusses vom 22. August 2013 kann angesichts der festgestellten eklatanten Defizite der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden nur den Auftakt für einen weitreichenden Reformprozess in Polizei und Justiz bilden. Es muss sichergestellt werden, dass Polizei und Justiz rassistische Taten adäquat bearbeiten und dass Diskriminierung durch die Behörden verhindert wird."

Dazu fordert das Institut, in der Polizei gezielt die Vielfalt des Personals zu fördern und die Verhinderung von Diskriminierung zur Führungsaufgabe zu machen, bundesweit einheitliche Richtlinien zur Ermittlung rassistischer Straftaten zu entwickeln und das Erfassungssystem für rassistische Straftaten zu ändern. Zudem sollten unabhängige Beschwerdestellen wegen polizeilichen Fehlverhaltens geschaffen werden. Zugleich müsse die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards an der Schnittstelle von Polizei und Nachrichtendiensten sichergestellt werden.

"Die fraktionsübergreifende Initiative lässt erwarten, dass Bundestag und Bundesregierung sich der Umsetzung der Empfehlungen prioritär und mit der bereits im Untersuchungsausschuss vorherrschenden Sachlichkeit widmen werden. Die wirksame Bekämpfung rassistischer Gewalttaten ist zu wichtig, um in parteipolitischen Auseinandersetzungen zerrieben zu werden", so Rudolf weiter.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (ots)

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