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Zoll stellt bei Mindestlohnkontrollen zahlreiche Verstöße fest

Archivmeldung vom 29.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Foto: High Contrast
Lizenz: CC BY 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) haben bei bundesweiten Mindestlohnkontrollen zahlreiche Verstöße festgestellt. Im Zuge der Überprüfungen wurden 185 Ermittlungsverfahren eingeleitet, teilte die Generalzolldirektion am Mittwoch mit.

Diese Verfahren beinhalten neben Mindestlohnverstößen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, aufenthaltsrechtliche Verstöße, Beschäftigungen ohne Arbeitserlaubnis, Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und Verstöße gegen die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren, so der Zoll. Bei den Kontrollen am 21. Januar wurden durch die Einsatzkräfte 10.830 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und 1.609 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durchgeführt.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohnes. Seit dem 1. Januar beträgt dieser 9,35 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte überprüften insbesondere das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseur-, Kosmetiksalons und Nagelstudios, das Taxigewerbe, Spielhallen, das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie Kfz-Dienstleistungsbetriebe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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