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DFB-Sportgericht: Kein Wiederholungsspiel nach "Phantom-Tor"

Archivmeldung vom 28.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Die Bundesliga-Partie zwischen 1899 Hoffenheim und Bayer 04 Leverkusen, die die Leverkusener durch ein "Phantom-Tor" von Stefan Kießling mit 2:1 für sich entscheiden konnten, wird nicht wiederholt. Das DFB-Sportgericht wies den Einspruch von Hoffenheim am Montag zurück.

"Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ließ sich ein Einspruchsgrund nicht nachweisen", sagte der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, zur Begründung. Der Schiedsrichter der Partie, Felix Brych, habe eine "unanfechtbare Tatsachenentscheidung" getroffen, so Lorenz. "Die Entscheidung mag unter sportlichen Gesichtspunkten unbefriedigend sein, entspricht aber der Regel- und Gesetzeslage." Gegen die Entscheidung des Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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