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Freundschafts-Länderspiele bis 2018 weiter in ARD und ZDF

Archivmeldung vom 19.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gisela Peter / pixelio.de
Bild: Gisela Peter / pixelio.de

ARD und ZDF haben sich mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) auf eine Fortsetzung ihrer Zusammenarbeit bis zur Saison 2017/18 geeinigt. Im Rahmen eines im Juni 2014 gestarteten Ausschreibungsverfahrens haben sich ARD und ZDF die audiovisuellen Medienrechte an den Freundschafts-Länderspielen der Herren, den Länderspielen der Frauen, den Spielen der 3. Liga und den Spielen der Frauen-Bundesliga für 2 weitere Saisons gesichert.

Ulrich Wilhelm, Intendant des Bayerischen Rundfunks und ARD Sport-Intendant: "Nach dem überwältigenden Erfolg in Brasilien freuen wir uns sehr, den vierfachen Weltmeister und die vielfachen Welt- und Europameisterinnen auch weiterhin in höchster Qualität im frei empfangbaren Fernsehen präsentieren zu können. Gleiches gilt für die 3. Liga. Die hohe Expertise der ARD in regionaler Berichterstattung sowie die Sportschau sichern ihr eine hohe mediale Präsenz - in Fernsehen, Radio und Internet."

Thomas Bellut, ZDF-Intendant: "Übertragungen von Fußball-Länderspielen gehören zu den großen TV-Highlights. Mit der Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem DFB können die Sportredaktionen von ZDF und ARD die Zuschauer auch weiterhin kompetent und umfassend informieren."

Auch der ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant Lutz Marmor zeigt sich sehr erfreut: "Ein gelungenes Zusammenspiel von DFB und öffentlich-rechtlichen Sendern. Aus ARD-Sicht besonders wichtig, dass wir neben der Bundesliga und dem DFB-Pokal weiterhin auch attraktive Länderspiele zeigen können. Das ist eine gute Nachricht für alle Fußballfans!"

Der Vertrag wurde von SportA, der Sportrechte-Agentur von ARD und ZDF, verhandelt und abgeschlossen. Über die finanzielle Ausgestaltung des Vertrages wurde Stillschweigen vereinbart. Der Abschluss steht, soweit erforderlich, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der bei den Rundfunkanstalten jeweils zuständigen Gremien.

Quelle: ARD ZDF (ots)

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