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Urteil: Zwanziger darf Katar "Krebsgeschwür des Fußballs" nennen

Archivmeldung vom 19.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Theo Zwanziger Bild: Manuel Heinrich / Wikimedia Commons / CC-BY-SA-2.5
Theo Zwanziger Bild: Manuel Heinrich / Wikimedia Commons / CC-BY-SA-2.5

Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger darf den künftigen WM-Gastgeber Katar weiter ungestraft als "Krebsgeschwür des Fußballs" bezeichnen. Die 6. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts wies die Unterlassungsklage des katarischen Fußball-Verbandes QFA am Dienstag ab.

Die Aussage sei durch die im Grundgesetz gewährte allgemeine Meinungsfreiheit gerechtfertigt, hieß es zur Begründung des Urteils. Zwanziger habe die Aussage in Wahrnehmung des berechtigten Interesses getätigt, die öffentliche Debatte über die Vergabe der Fußball- WM nach Katar anzuregen und die Vergabeentscheidung zu kritisieren.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Der ehemalige DFB-Präsident hatte in einem Interview mit dem "Hessischen Rundfunk" vom 2. Juni 2015 erklärt: "Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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