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DFB-Sportgericht verhängt Geldstrafen für Bayern und Nürnberg

Archivmeldung vom 08.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Bundesligisten 1. FC Nürnberg und Bayern München wegen unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro beziehungsweise 11.000 Euro belegt. Das teilte der DFB am Donnerstag mit.

Einige Minuten nach Abpfiff des DFB-Pokal-Spiels zwischen dem 1. FC Nürnberg und der SpVgg. Greuther Fürth am 20. Dezember 2011 waren etwa 150 Nürnberger Fans in den Innenraum eingedrungen und Richtung des Gästefanblocks gestürmt. Dabei wurde von den Zuschauern die Innenraumumfriedung überklettert, teilweise wurden von ihnen auch Stadiontore geöffnet. Die Polizei drängte die Anhänger schließlich wieder in ihren Block zurück.

Der DFB-Kontrollausschuss hat dem 1. FC Nürnberg für den Fall eines erneuten gravierenden Vorfalls einen Teilausschluss der Öffentlichkeit, eine Platzsperre oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit angedroht.

Die Geldstrafe für Bayern München resultiert aus den Bundesliga-Auswärtsspielen bei Borussia Mönchengladbach am 20. Januar 2012 und beim SC Freiburg am 18. Februar 2012. Hier wurden jeweils Bengalische Feuer sowie Rauchbomben und Böller gezündet. Die Vereine haben dem Urteil zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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