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DFL: "Webster-Urteil" kann verheerende Folgen haben

Archivmeldung vom 01.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der deutsche Profi-Fußball hat das so genannte "Webster-Urteil" des Internationalen Sportgerichtshofs CAS mit großer Sorge zur Kenntnis genommen. "Sollte das Urteil in dieser Form zur generellen Anwendung kommen, kann dies verheerende Folgen haben.

Gemeinsam mit der FIFA sind alle internationalen und nationalen Verbände sowie die Profi-Ligen und ihre Interessenvertretungen aufgefordert, Maßnahmen zur Wahrung der Vertragsstabilität zu prüfen", erklärt DFL-Geschäftsführer Holger Hieronymus: "Wir dürfen nicht zulassen, dass künftig Arbeitsverträge einseitig und ohne triftigen Grund aufgelöst werden dürfen. Die Entscheidung ist mit den Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts nicht vereinbar. Wir bleiben daher bei unserem Prinzip: Solange es keine arbeitsrechtliche Klärung gibt, wird die DFL keine internationale Freigabe erteilen."

Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH analysiert derzeit eingehend die genauen Konsequenzen des Urteils. Im Dialog mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und im Rahmen des Verbandes der Europäischen Fußball-Ligen (EPFL) wird der Ligaverband gemeinsam an einer solidarischen Position des Fußballs arbeiten, um eine seiner Grundfesten zu schützen. "Im Sinne unserer Clubs werden wir alles daran setzen, damit ein wesentlicher Grundsatz erhalten bleibt: Verträge sind zu erfüllen", sagt Holger Hieronymus.

Hintergrund:

Der CAS erklärte den Wechsel des schottischen Spielers Andy Webster von Heart of Midlothian zu Wigan Athletic im Jahr 2006 trotz eines noch bestehenden Vertrages für rechtmäßig und verurteilte den 28-Jährigen lediglich zur Zahlung der noch ausstehenden Gehaltszahlungen an seinen Ex-Club. Als Grundlage für diesen Entscheid zog das Gericht Artikel 17. Abs. 1 des Reglements des Weltverbandes FIFA heran, wonach Profis nach Ablauf einer Schutzzeit von maximal drei Jahren ihren Verein ins Ausland verlassen können.

Quelle: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH

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