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3.000 Euro Geldstrafe für Mainz 05

Archivmeldung vom 14.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo 1. Fußball- und Sportverein Mainz 05 e. V. (kurz 1. FSV Mainz 05)
Logo 1. Fußball- und Sportverein Mainz 05 e. V. (kurz 1. FSV Mainz 05)

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt. Das teilte der Verband am Mittwoch mit.

In der Nachspielzeit des Bundesligaspiels zwischen Mainz und 1899 Hoffenheim am 27. Oktober lief ein Zuschauer während einer Spielunterbrechung aus dem Zuschauerblock des Heimteams auf das Spielfeld. Die Fortsetzung der Partie wurde dadurch um eine halbe Minute verzögert. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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