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Internationaler Sportgerichtshof reduziert Sperre von Evi Sachenbacher-Stehle

Archivmeldung vom 14.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: DSV
Bild: DSV

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die vom Biathlon-Weltverband IBU verhängte Höchststrafe im Fall Evi Sachenbacher-Stehle auf sechs Monate reduziert. Damit könnte die 33-Jährige wieder an Wettkämpfen teilnehmen. Ob Sachenbacher-Stehle aber ihre Karriere fortsetzen wird, ist offen.

Mit seinem Urteil teilt das CAS ganz offensichtlich die Einschätzung des Deutschen Skiverbandes, dass es sich im Fall von Evi Sachenbacher-Stehle nicht um eine bewusste Leistungsmanipulation gehandelt hat. Auch wenn zweifellos ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien vorliegt, ging der DSV von einer Fahrlässigkeit der Athletin aus. Die nun reduzierte Sperre lässt insofern eine klare und gerechtere Differenzierung bei der Beantwortung der Schuldfrage erkennen.

Die Entscheidung, ob Evi Sachenbacher-Stehle nach Ablauf der Sperre ihre sportlichen Karriere fortsetzt, liegt allein bei der Athletin. Eine Wiederaufnahme in das Fördersystem des Deutschen Skiverbandes ist aufgrund des derzeit stattfindenden Generationenwechsels im Biathlon-Team eher unwahrscheinlich. Allerdings hätte Evi Sachenbacher-Stehle die Möglichkeit, sich über sportliche Leistungen wieder für internationale Einsätze zu qualifizieren.

Quelle: DSV

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