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Sportrechtler: Fan-Klage gegen Südtribünen-Urteil nicht erfolgsversprechend

Archivmeldung vom 13.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Düsseldorfer Sportrechtler Paul Lambertz (Kanzlei Beiten Burkhardt) sieht für die durch die Sperrung der Südtribüne betroffenen Dortmunder Dauerkarteninhaber kaum Chancen, in irgendeiner Form das entgangene Stadionerlebnis ersetzt zu bekommen. "Außer dem Ticketpreis sehe ich keinen Schaden, den der Geschädigte noch geltend machen könnte, und diesen Schaden hat der BVB angekündigt zu ersetzen", sagte Lambertz der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe).

Eine Schmerzensgeldforderung sei schwer begründbar. "Der restliche Schaden ist etwas Emotionales." Borussia Dortmund hatte angekündigt, den Dauerkartenbesitzern auf der Südtribüne die Kartenkosten für das Wolfsburg-Spiel am kommenden Samstag zu erstatten. Tageskartenkäufer sollen ein Ersatzticket für das Spiel gegen Bremen erhalten. Eine Umverteilung der 25.000 Südtribünen-Besucher auf andere Tribünen ist nicht möglich, da diese Plätze ebenfalls bereits verkauft sind.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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