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DFB-Sportgericht: 7.000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Archivmeldung vom 05.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC Berlin wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro belegt. Das teilte der DFB am Montag mit.

Unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 11. Februar 2012 wurden im Berliner Zuschauerblock zahlreiche Bengalische Feuer gezündet. Darüber hinaus wurden vor Beginn der zweiten Halbzeit des Meisterschaftsspiels des Hamburger SV gegen Bayern München am 4. Februar 2012 im Zuschauerblock des Heimteams mehrere Bengalische Feuer abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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